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KAPITEL I :Allgemeine Regeln

 

1.1 Allgemein

1.1.1 Es dürfen nur Schlittenhunde gemäss den FCI-Bestimmungen an den Rennen

teilnehmen. Solche Rassen sind: Alaskan Malamuts, Grönlandhunde, Samojeden und

Siberian Huskies.

1.1.2 Die Rennen werden in zwei verschiedenen Kategorien ausgetragen: Kategorie 1: alle

Schlittenhunderassen

Kategorie 2: Ausschliesslich Alaskan Malamuts, Grönlandhunde und Samojeden.

1.1.3 Das Mindestalter für die Hunde ist 15 Monate für Sprintrennen und 18 Monate für

Distanzrennen. Die Hunde müssen das Mindestalter im selben Monat erreichen, in dem

die Weltmeisterschaft/Europameisterschaft beginnt. Wenn ein Hund altersbedingt

berechtigt ist, an der Weltmeisterschaft/Europameisterschaft zu laufen, dann ist er ab

dem 1. Januar des selben Jahres startberechtigt an Rennen. Vor dem Start muss der

Junghund vom Renntierarzt kontrolliert werden.

 

1.2 Berechtigung

1.2.1 Ein Gespann muss während des gesamten Rennens von dem Fahrer gefahren werden,

mit dem es zum ersten Lauf gestartet ist.

1.2.2 Alle Hunde müssen beim Start eines jeden Laufes im Team eingespannt sein.

1.2.3 Ein disqualifiziertes Team oder ein disqualifizierter Musher oder ein Hund, der nach

einem Lauf oder einem Checkpoint disqualifiziert ist, ist nicht länger berechtigt, an dem

Rennen teilzunehmen.

1.2.4 Wenn der Rennleiter überzeugt ist, dass ein Gespann, ein einzelner Hund oder auch der

Musher selbst nicht fit genug ist, um das Rennen sicher zu beenden, so kann die

Teilnahmegenehmigung am Rennen entsprechend verweigert werden.

1.2.5 Ein Gespann oder ein einzelner Hund, das/der am ersten Lauf nicht teilgenommen hat,

darf an den weiteren Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen.

1.2.6 Ein Team ist nicht länger berechtigt das Rennen fortzusetzen, wenn dessen

Gesamtlaufzeit, den für das Rennen festgesetzten Zeitfaktor für Disqualifikationen

überschreitet.

 

1.3 Grösse der Teams

1.3.1 Nach dem Start des ersten Laufs, dürfen innerhalb des Teams keine weiteren Hunde

hinzugefügt werden.

1.3.2 Nach dem ersten Lauf und nach jedem darauf folgenden Lauf, obliegt es dem Musher,

seine eingesetzte Hundeanzahl zu reduzieren, solange er sich an die Mindestanzahl der

für seine Kategorie geltenden Bestimmungen hält.

1.3.3 Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Teamgrösse seinen Fähigkeiten

anzupassen.

1.3.4 Der Rennleiter darf die Gespanngrösse reduzieren, wenn er die Verantwortung für die

gewählte Hundeanzahl aus Sicherheitsgründen nicht übernehmen kann.

1.3.5 Der Rennleiter darf die Anzahl der im Team einzusetzenden Hunde auf ein Maximum in

jeder einzelnen Klasse limitieren.

 

 

 

1.4 Medikamente

Für alle Wettkämpfe, der gemäss den hier aufgeführten Regeln durchgeführt werden,

gelten die WSA-Doping-Regeln, die WSA-Medikamentenliste sowie die WSA-Doping-

Richtlinien.

 

1.5 Ausrüstung

1.5.1 Teilnehmer, Gespanne und Ausrüstung müssen auf dem Renngelände zwecks Kontrolle

zur Verfügung stehen; bei Sprintrennen mindestens 10 Minuten und bei Distanzrennen

mindestens eine (1) Stunde vor der Startzeit.

1.5.2 Die Kontrolle eines eingeschirrten Gespanns darf frühestens 6 Minuten vor der

geplanten Startzeit verlangt werden.

1.5.3 Auf Verlangen des Rennleiters muss ein Gespann nach jedem Lauf zur Kontrolle

verfügbar sein.

1.5.4 Der Rennleiter ist berechtigt, die Ausrüstung zu kontrollieren.

1.5.5 Nicht zugelassen sind Maulkörbe und Würgehalsbänder.

1.5.6 Peitschen sind verboten.

1.5.7 Die Startnummer ist vom Musher während des Rennens gut sichtbar am Körper zu

tragen.

 

1.6 Start

1.6.1 Hilfe im Startbereich ist zulässig.

1.6.2 Der Brushbow des Schlittens sollte mit der Startlinie abschliessen, woraus sich

automatisch die Startposition des Teams ergibt.

1.6.3 Der Schlitten muss an der Startlinie zum Stillstand kommen.

1.6.4 Der Start eines verspätet an der Startlinie eintreffenden Gespannes ist so lange noch

zulässig, wie noch nicht 50% des Zeitinterwalles zum nächsten planmässigen Start

abgelaufen ist. Danach wird das Gespann zum verspäteten Gespann erklärt und es

werden entsprechende Strafzeiten erhoben (siehe 7.9.4).

1.6.5 Ein verspätetes Gespann darf erst starten, wenn das letzte Gespann dieser Klasse

gestartet ist. Das vorgesehene Startintervall muss eingehalten werden. Ein verspätetes

Gespann darf andere Gespanne nicht behindern.

1.6.6 Wenn mehrere Gespanne sich verspäten, dann starten diese in der ursprünglich

vorgesehenen Reihenfolge.

1.6.7 Ein Gespann, das sich zum zweiten Mal zu einem Lauf während des Rennens verspätet,

wird disqualifiziert.

1.6.8 Ein Gespann, das bis zum Start des nächsten Gespannes die Startzone nicht

freigemacht hat, kann disqualifiziert werden.

 

1.7 Zieleinlauf

1.7.1 Die Zeit eines Gespanns wird genommen, wenn der erste Hund dieses Gespanns die

Ziellinie überschreitet. Das Gespann muss hinter der Ziellinie zwecks Überprüfung

angehalten werden.

1.7.2 Wenn ein musherloses Gespann die Ziellinie überquert, wird die Endzeit mit der

Ankunft des Mushers genommen.

1.7.3 Bei Chip-Timing muss die Position des Transponders vor dem Rennen bestimmt werden.

 

1.8 Trailregeln

1.8.1 Gespanne und Musher müssen die gesamte vom Veranstalter festgelegt Strecke

absolvieren.

1.8.2 Ein Team, das nicht die gesamte Strecke, wie vorgeschrieben, zurückgelegt hat, wird

von der Fortsetzung des Rennens ausgeschlossen.

1.8.3 Verlässt ein Team die Strecke, so muss der Fahrer das Gespann an die Stelle

zurückführen, wo es die Strecke verlassen hat.

1.8.4 Ein Musher wird disqualifiziert, wenn er während des Rennens ein anderes Fahrzeug

ausser seinem Schlitten benutzt oder auf einem solchen mitfährt. Einzige Ausnahme

bildet hier ein Notfall, ein musherloses Team oder ein freilaufender Hund.

1.8.5 Ein Musher darf andere Gespanne nicht behindern.

1.8.6 Das Mitnehmen eines Passagiers während des Rennens ist untersagt,

1.8.6.1 es sei denn es handelt sich um eine Bedingung des Rennens oder;

1.8.6.2 ein Musher wird in einer Notsituation mitgenommen.

1.8.7 Alle Teams dürfen von den an der Rennstrecke befindlichen offiziellen Streckenposten

die gleiche Hilfe erhalten. Art und Umfang der Hilfe werden vom Rennleiter festgelegt.

1.8.8 Musher, die in einer Klasse gestartet sind, dürfen sich gemäss den Weisungen des

Rennleiters entsprechend gegenseitig helfen.

1.8.9 Die Hilfe von Zuschauern oder sonstigen Helfern ist auf das Halten des Schlittens

beschränkt, es sei denn, es handelt sich um ein musherloses Team oder ein

unkontrollierbar gewordenes Gespann, das eine eindeutige Gefahr für sich, andere

Gespanne und Personen darstellt.

1.8.10 Niemand ausser dem Musher selbst darf einem Team absichtlich Tempo machen.

1.8.11 Musherlose Teams und freilaufende Hunde:

1.8.11.1 Alle Musher müssen davon ausgehen, dass ein musherloses Team oder

freilaufende Hunde eine Gefahr darstellen;

1.8.11.2 Ein musherloses Team sollte andere Teams nicht behindern und zu Verspätungen

anderer Teams beitragen;

1.8.11.3 Der Musher, der sein Gespann verloren hat, muss versuchen, dieses auf

schnellstem Weg einzuholen, damit die Sicherheit dieses Teams wiederhergestellt

werden kann:

1.8.11.3.1 Für den Fall, dass ein Musher sein Team nicht schnell und sicher einholen kann,

muss dieser jede Hilfe annehmen. Dies kann auch eine Mitfahrgelegenheit sein.

Sollte der Musher die angebotene Hilfe ausschlagen, so kann dies zur

Disqualifikation führen. Hierüber fällt der Rennleiter die endgültige Entscheidung;

1.8.11.3.2 Jedermann ist aufgerufen, ein musherloses Gespann zu stoppen bzw. festzuhalten.

1.8.12 Durchläuft ein musherloses Gespann die gesamte Strecke und nimmt der Fahrer beim

Einholen seines Gespanns keine Hilfe in Anspruch ausser beim Stoppen oder Aufhalten

seines Teams bzw. seines freilaufenden Hundes, wird der Lauf ohne Zeitstrafe

gewertet.

1.8.13 Bei einem Doppelstart und grundsätzlich, wenn zwei Trails aufeinander treffen, hat das

Team den Vortritt, dessen Leithund am weitesten voran läuft.

1.8.14 Begegnen sich zwei Gespanne in entgegengesetzter Richtung, erhält das talwärts

fahrende Team den Vortritt. Bei ebenem Gelände, muss der Rennleiter vor dem Start

festlegen, ob das Gespann auf dem Rückweg oder das Gespann auf dem Hinweg den

Vortritt erhält.

1.8.15 Ein überholendes Gespann hat das Vortrittsrecht, wenn sein(e) Leithund(e) weniger als

15 m vom Schlitten des voranfahrenden Gespannes entfernt ist (sind).

1.8.16 Bei dem Kommando „TRAIL“ muss der zu überholende Musher dem vorbeifahrenden

Team den Weg freimachen, indem er an eine Seite des Trails heranfährt und

abbremst.

1.8.17 Bei dem Kommando „STOP“ muss der zu überholende Musher den Weg für das

vorbeifahrende Team freimachen, indem er an eine Seite des Trails heranfährt und

anhält.

1.8.18 Erneutes Vortrittsrecht nach Überholvorgang:

1.8.18.1 Das überholte Gespann hat bei mehr als 6 Hunden im Gespann selbst wieder das

Vortrittsrecht nach frühestens 4 Minuten oder 1600 m;

1.8.18.2 Mit 6 Hunden und weniger sowie in der Pulka- und Skijöring-Klasse nach frühestens 2

Minuten oder 800 m;

1.8.18.3 Wenn beide Musher einverstanden sind, kann ein zuvor überholtes Gespann nach

kürzerer Zeit erneut überholen.

1.8.19 Verwickelt sich das Gespann des überholenden Mushers als Folge des

Überholvorganges, so darf dieser das überholte Gespann nicht länger als 1 Minute in

der Offenen- und 8-Hundeklasse oder ½ Minute in den übrigen Klassen warten lassen.

1.8.20 Ein parkendes Gespann muss alle Anstrengungen unternehmen, um den Trail für

vorbeifahrende Trams freizuhalten. Das Zeitlimit für einen erneuten Überholvorgang

tritt nicht in Kraft, wenn das überholende Gespann nicht aufgrund von Verwicklungen

beim Überholvorgang angehalten hat.

1.8.21 Sich folgende Gespanne müssen einen Abstand von mindestens einer Gespannlänge

einhalten, ausgenommen beim Überholen und im Zieleinlauf.

1.8.22 Im Zieleinlauf besteht kein Vortrittsrecht in derselben Klasse.

 

1.9 Verhalten

1.9.1 Alle Musher sind für ihr eigenes Verhalten, für das ihrer Hunde und Helfer auf dem

Rennplatz und auf der Rennstrecke verantwortlich. Vernunft, Sportlichkeit und Fairness

müssen vorherrschen.

1.9.2 Ein Verhalten von Musher, Helfern und deren Hunden, das dem Ansehen des Sports

oder des Rennens schadet, führt zur Disqualifikation durch den Rennleiter.

1.9.3 Jegliche Misshandlung von Hunden, mit oder ohne entsprechende Hilfsmittel, ist

strengstens untersagt. In diesem Fall folgt die Disqualifikation durch den Rennleiter.

 

1.10 Regelverstösse

1.10.1 Offizielle Rennfunktionäre müssen dem Rennleiter entsprechende Regelverstösse

unverzüglich mitteilen. Die Meldung hat sofort oder unmittelbar nach Beendigung des

jeweiligen Laufes zu erfolgen.

1.10.2 Rennteilnehmer, die Regelverstösse anderer Rennteilnehmer anzeigen möchten,

müssen den Rennleiter unmittelbar nach Beendigung des eigenen Laufes von der

Regelverletzung unterrichten.

1.10.3 Auf jede mündliche Meldung hat binnen einer (1) Stunde nach Beendigung des

betreffenden Laufes ein schriftlicher Bericht zu folgen.

1.10.4 Musher und Funktionäre, die bei der Meldung über einen Regelverstoss beteiligt oder

betroffen sind, können Protest erheben und eine Anhörung vor dem Rennleiter

verlangen.

 

1.11 Disziplinarmassnahmen

1.11.1 Jeder Verstoss gegen die WSA Rennregeln muss durch den Rennleiter entweder mit

einem mündlichen Verweis, einer schriftlichen Verwarnung oder einer Disqualifikation

des Mushers und des Gespannes bestraft werden.

1.11.2 Entscheidungen müssen so rasch wie möglich bekannt gegeben werden. In jedem Fall

hat die Bekanntmachung bis spätestens 2 Stunden vor dem nächsten Lauf der

betreffenden Klasse zu folgen.

1.11.3 Disziplinarmassnahmen nach dem Schlusslauf des Rennens müssen noch vor Beginn

der Rangverkündigungen erfolgen.

1.11.4 Die Entscheidung des Rennleiters ist endgültig.