KAPITEL I :Allgemeine Regeln
1.1 Allgemein
1.1.1 Es dürfen nur Schlittenhunde gemäss den FCI-Bestimmungen an den Rennen
teilnehmen. Solche Rassen sind: Alaskan Malamuts, Grönlandhunde, Samojeden und
Siberian Huskies.
1.1.2 Die Rennen werden in zwei verschiedenen Kategorien ausgetragen: Kategorie 1: alle
Schlittenhunderassen
Kategorie 2: Ausschliesslich Alaskan Malamuts, Grönlandhunde und Samojeden.
1.1.3 Das Mindestalter für die Hunde ist 15 Monate für Sprintrennen und 18 Monate für
Distanzrennen. Die Hunde müssen das Mindestalter im selben Monat erreichen, in dem
die Weltmeisterschaft/Europameisterschaft beginnt. Wenn ein Hund altersbedingt
berechtigt ist, an der Weltmeisterschaft/Europameisterschaft zu laufen, dann ist er ab
dem 1. Januar des selben Jahres startberechtigt an Rennen. Vor dem Start muss der
Junghund vom Renntierarzt kontrolliert werden.
1.2 Berechtigung
1.2.1 Ein Gespann muss während des gesamten Rennens von dem Fahrer gefahren werden,
mit dem es zum ersten Lauf gestartet ist.
1.2.2 Alle Hunde müssen beim Start eines jeden Laufes im Team eingespannt sein.
1.2.3 Ein disqualifiziertes Team oder ein disqualifizierter Musher oder ein Hund, der nach
einem Lauf oder einem Checkpoint disqualifiziert ist, ist nicht länger berechtigt, an dem
Rennen teilzunehmen.
1.2.4 Wenn der Rennleiter überzeugt ist, dass ein Gespann, ein einzelner Hund oder auch der
Musher selbst nicht fit genug ist, um das Rennen sicher zu beenden, so kann die
Teilnahmegenehmigung am Rennen entsprechend verweigert werden.
1.2.5 Ein Gespann oder ein einzelner Hund, das/der am ersten Lauf nicht teilgenommen hat,
darf an den weiteren Läufen des Rennens nicht mehr teilnehmen.
1.2.6 Ein Team ist nicht länger berechtigt das Rennen fortzusetzen, wenn dessen
Gesamtlaufzeit, den für das Rennen festgesetzten Zeitfaktor für Disqualifikationen
überschreitet.
1.3 Grösse der Teams
1.3.1 Nach dem Start des ersten Laufs, dürfen innerhalb des Teams keine weiteren Hunde
hinzugefügt werden.
1.3.2 Nach dem ersten Lauf und nach jedem darauf folgenden Lauf, obliegt es dem Musher,
seine eingesetzte Hundeanzahl zu reduzieren, solange er sich an die Mindestanzahl der
für seine Kategorie geltenden Bestimmungen hält.
1.3.3 Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, die Teamgrösse seinen Fähigkeiten
anzupassen.
1.3.4 Der Rennleiter darf die Gespanngrösse reduzieren, wenn er die Verantwortung für die
gewählte Hundeanzahl aus Sicherheitsgründen nicht übernehmen kann.
1.3.5 Der Rennleiter darf die Anzahl der im Team einzusetzenden Hunde auf ein Maximum in
jeder einzelnen Klasse limitieren.
1.4 Medikamente
Für alle Wettkämpfe, der gemäss den hier aufgeführten Regeln durchgeführt werden,
gelten die WSA-Doping-Regeln, die WSA-Medikamentenliste sowie die WSA-Doping-
Richtlinien.
1.5 Ausrüstung
1.5.1 Teilnehmer, Gespanne und Ausrüstung müssen auf dem Renngelände zwecks Kontrolle
zur Verfügung stehen; bei Sprintrennen mindestens 10 Minuten und bei Distanzrennen
mindestens eine (1) Stunde vor der Startzeit.
1.5.2 Die Kontrolle eines eingeschirrten Gespanns darf frühestens 6 Minuten vor der
geplanten Startzeit verlangt werden.
1.5.3 Auf Verlangen des Rennleiters muss ein Gespann nach jedem Lauf zur Kontrolle
verfügbar sein.
1.5.4 Der Rennleiter ist berechtigt, die Ausrüstung zu kontrollieren.
1.5.5 Nicht zugelassen sind Maulkörbe und Würgehalsbänder.
1.5.6 Peitschen sind verboten.
1.5.7 Die Startnummer ist vom Musher während des Rennens gut sichtbar am Körper zu
tragen.
1.6 Start
1.6.1 Hilfe im Startbereich ist zulässig.
1.6.2 Der Brushbow des Schlittens sollte mit der Startlinie abschliessen, woraus sich
automatisch die Startposition des Teams ergibt.
1.6.3 Der Schlitten muss an der Startlinie zum Stillstand kommen.
1.6.4 Der Start eines verspätet an der Startlinie eintreffenden Gespannes ist so lange noch
zulässig, wie noch nicht 50% des Zeitinterwalles zum nächsten planmässigen Start
abgelaufen ist. Danach wird das Gespann zum verspäteten Gespann erklärt und es
werden entsprechende Strafzeiten erhoben (siehe 7.9.4).
1.6.5 Ein verspätetes Gespann darf erst starten, wenn das letzte Gespann dieser Klasse
gestartet ist. Das vorgesehene Startintervall muss eingehalten werden. Ein verspätetes
Gespann darf andere Gespanne nicht behindern.
1.6.6 Wenn mehrere Gespanne sich verspäten, dann starten diese in der ursprünglich
vorgesehenen Reihenfolge.
1.6.7 Ein Gespann, das sich zum zweiten Mal zu einem Lauf während des Rennens verspätet,
wird disqualifiziert.
1.6.8 Ein Gespann, das bis zum Start des nächsten Gespannes die Startzone nicht
freigemacht hat, kann disqualifiziert werden.
1.7 Zieleinlauf
1.7.1 Die Zeit eines Gespanns wird genommen, wenn der erste Hund dieses Gespanns die
Ziellinie überschreitet. Das Gespann muss hinter der Ziellinie zwecks Überprüfung
angehalten werden.
1.7.2 Wenn ein musherloses Gespann die Ziellinie überquert, wird die Endzeit mit der
Ankunft des Mushers genommen.
1.7.3 Bei Chip-Timing muss die Position des Transponders vor dem Rennen bestimmt werden.
1.8 Trailregeln
1.8.1 Gespanne und Musher müssen die gesamte vom Veranstalter festgelegt Strecke
absolvieren.
1.8.2 Ein Team, das nicht die gesamte Strecke, wie vorgeschrieben, zurückgelegt hat, wird
von der Fortsetzung des Rennens ausgeschlossen.
1.8.3 Verlässt ein Team die Strecke, so muss der Fahrer das Gespann an die Stelle
zurückführen, wo es die Strecke verlassen hat.
1.8.4 Ein Musher wird disqualifiziert, wenn er während des Rennens ein anderes Fahrzeug
ausser seinem Schlitten benutzt oder auf einem solchen mitfährt. Einzige Ausnahme
bildet hier ein Notfall, ein musherloses Team oder ein freilaufender Hund.
1.8.5 Ein Musher darf andere Gespanne nicht behindern.
1.8.6 Das Mitnehmen eines Passagiers während des Rennens ist untersagt,
1.8.6.1 es sei denn es handelt sich um eine Bedingung des Rennens oder;
1.8.6.2 ein Musher wird in einer Notsituation mitgenommen.
1.8.7 Alle Teams dürfen von den an der Rennstrecke befindlichen offiziellen Streckenposten
die gleiche Hilfe erhalten. Art und Umfang der Hilfe werden vom Rennleiter festgelegt.
1.8.8 Musher, die in einer Klasse gestartet sind, dürfen sich gemäss den Weisungen des
Rennleiters entsprechend gegenseitig helfen.
1.8.9 Die Hilfe von Zuschauern oder sonstigen Helfern ist auf das Halten des Schlittens
beschränkt, es sei denn, es handelt sich um ein musherloses Team oder ein
unkontrollierbar gewordenes Gespann, das eine eindeutige Gefahr für sich, andere
Gespanne und Personen darstellt.
1.8.10 Niemand ausser dem Musher selbst darf einem Team absichtlich Tempo machen.
1.8.11 Musherlose Teams und freilaufende Hunde:
1.8.11.1 Alle Musher müssen davon ausgehen, dass ein musherloses Team oder
freilaufende Hunde eine Gefahr darstellen;
1.8.11.2 Ein musherloses Team sollte andere Teams nicht behindern und zu Verspätungen
anderer Teams beitragen;
1.8.11.3 Der Musher, der sein Gespann verloren hat, muss versuchen, dieses auf
schnellstem Weg einzuholen, damit die Sicherheit dieses Teams wiederhergestellt
werden kann:
1.8.11.3.1 Für den Fall, dass ein Musher sein Team nicht schnell und sicher einholen kann,
muss dieser jede Hilfe annehmen. Dies kann auch eine Mitfahrgelegenheit sein.
Sollte der Musher die angebotene Hilfe ausschlagen, so kann dies zur
Disqualifikation führen. Hierüber fällt der Rennleiter die endgültige Entscheidung;
1.8.11.3.2 Jedermann ist aufgerufen, ein musherloses Gespann zu stoppen bzw. festzuhalten.
1.8.12 Durchläuft ein musherloses Gespann die gesamte Strecke und nimmt der Fahrer beim
Einholen seines Gespanns keine Hilfe in Anspruch ausser beim Stoppen oder Aufhalten
seines Teams bzw. seines freilaufenden Hundes, wird der Lauf ohne Zeitstrafe
gewertet.
1.8.13 Bei einem Doppelstart und grundsätzlich, wenn zwei Trails aufeinander treffen, hat das
Team den Vortritt, dessen Leithund am weitesten voran läuft.
1.8.14 Begegnen sich zwei Gespanne in entgegengesetzter Richtung, erhält das talwärts
fahrende Team den Vortritt. Bei ebenem Gelände, muss der Rennleiter vor dem Start
festlegen, ob das Gespann auf dem Rückweg oder das Gespann auf dem Hinweg den
Vortritt erhält.
1.8.15 Ein überholendes Gespann hat das Vortrittsrecht, wenn sein(e) Leithund(e) weniger als
15 m vom Schlitten des voranfahrenden Gespannes entfernt ist (sind).
1.8.16 Bei dem Kommando „TRAIL“ muss der zu überholende Musher dem vorbeifahrenden
Team den Weg freimachen, indem er an eine Seite des Trails heranfährt und
abbremst.
1.8.17 Bei dem Kommando „STOP“ muss der zu überholende Musher den Weg für das
vorbeifahrende Team freimachen, indem er an eine Seite des Trails heranfährt und
anhält.
1.8.18 Erneutes Vortrittsrecht nach Überholvorgang:
1.8.18.1 Das überholte Gespann hat bei mehr als 6 Hunden im Gespann selbst wieder das
Vortrittsrecht nach frühestens 4 Minuten oder 1600 m;
1.8.18.2 Mit 6 Hunden und weniger sowie in der Pulka- und Skijöring-Klasse nach frühestens 2
Minuten oder 800 m;
1.8.18.3 Wenn beide Musher einverstanden sind, kann ein zuvor überholtes Gespann nach
kürzerer Zeit erneut überholen.
1.8.19 Verwickelt sich das Gespann des überholenden Mushers als Folge des
Überholvorganges, so darf dieser das überholte Gespann nicht länger als 1 Minute in
der Offenen- und 8-Hundeklasse oder ½ Minute in den übrigen Klassen warten lassen.
1.8.20 Ein parkendes Gespann muss alle Anstrengungen unternehmen, um den Trail für
vorbeifahrende Trams freizuhalten. Das Zeitlimit für einen erneuten Überholvorgang
tritt nicht in Kraft, wenn das überholende Gespann nicht aufgrund von Verwicklungen
beim Überholvorgang angehalten hat.
1.8.21 Sich folgende Gespanne müssen einen Abstand von mindestens einer Gespannlänge
einhalten, ausgenommen beim Überholen und im Zieleinlauf.
1.8.22 Im Zieleinlauf besteht kein Vortrittsrecht in derselben Klasse.
1.9 Verhalten
1.9.1 Alle Musher sind für ihr eigenes Verhalten, für das ihrer Hunde und Helfer auf dem
Rennplatz und auf der Rennstrecke verantwortlich. Vernunft, Sportlichkeit und Fairness
müssen vorherrschen.
1.9.2 Ein Verhalten von Musher, Helfern und deren Hunden, das dem Ansehen des Sports
oder des Rennens schadet, führt zur Disqualifikation durch den Rennleiter.
1.9.3 Jegliche Misshandlung von Hunden, mit oder ohne entsprechende Hilfsmittel, ist
strengstens untersagt. In diesem Fall folgt die Disqualifikation durch den Rennleiter.
1.10 Regelverstösse
1.10.1 Offizielle Rennfunktionäre müssen dem Rennleiter entsprechende Regelverstösse
unverzüglich mitteilen. Die Meldung hat sofort oder unmittelbar nach Beendigung des
jeweiligen Laufes zu erfolgen.
1.10.2 Rennteilnehmer, die Regelverstösse anderer Rennteilnehmer anzeigen möchten,
müssen den Rennleiter unmittelbar nach Beendigung des eigenen Laufes von der
Regelverletzung unterrichten.
1.10.3 Auf jede mündliche Meldung hat binnen einer (1) Stunde nach Beendigung des
betreffenden Laufes ein schriftlicher Bericht zu folgen.
1.10.4 Musher und Funktionäre, die bei der Meldung über einen Regelverstoss beteiligt oder
betroffen sind, können Protest erheben und eine Anhörung vor dem Rennleiter
verlangen.
1.11 Disziplinarmassnahmen
1.11.1 Jeder Verstoss gegen die WSA Rennregeln muss durch den Rennleiter entweder mit
einem mündlichen Verweis, einer schriftlichen Verwarnung oder einer Disqualifikation
des Mushers und des Gespannes bestraft werden.
1.11.2 Entscheidungen müssen so rasch wie möglich bekannt gegeben werden. In jedem Fall
hat die Bekanntmachung bis spätestens 2 Stunden vor dem nächsten Lauf der
betreffenden Klasse zu folgen.
1.11.3 Disziplinarmassnahmen nach dem Schlusslauf des Rennens müssen noch vor Beginn
der Rangverkündigungen erfolgen.
1.11.4 Die Entscheidung des Rennleiters ist endgültig.