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KAPITEL VI : Spezielle Regeln für Etappenrennen

6.1 Allgemeines

6.1.1 Die Musher müssen an allen vom Rennleiter angesetzten Mushermeetings, vor Beginn

des Rennens und vor jeder Etappe teilnehmen. Nimmt ein Teilnehmer an diesen

Meetings nicht teil, so kann das zur Disqualifikation führen.

6.1.2 Das Mindestalter des Mushers beträgt 18 Jahre.

6.1.3 Alle Hunde müssen gechipt sein.

 

6.2 Klasseneinteilung

6.2.1 Das Etappenrennen wird in folgende Klassen eingeteilt:

L-Pulka 1 – 4 Hunde

L 1 5 Hunde Pool, davon 3 – 4 Hunde am Start

L 2 7 Hunde Pool, davon 5 – 6 Hunde am Start

L O 14 Hunde Pool, davon 8 – 12 Hunde am Start

Die Anzahl der Hunde kann in der Offenen Klasse vom Rennleiter begrenzt werden.

6.2.2 Siberian Husky`s, Alaskan Malamuts, Grönlandhunde und Samojeden laufen in den

gleichen Klassen.

6.2.3 Während des Rennens dürfen Hunde bei den einzelnen Läufen pausieren und später

wieder eingesetzt werden. Es muss jedoch immer die Mindestanzahl der Hunde der

einzelnen Klasse eingespannt werden. Der Musher hat die Rennleitung vor dem

jeweiligen Lauf über die Änderungen in seinem Gespann in Kenntnis zu setzen.

Die Chipliste muss mit der Meldung eingereicht werden, Änderungen sind bis zur

Startnummernausgabe in Ausnahmefällen noch möglich.

 

6.3 Gewichte und Ausrüstung

6.3.1 In der L-Pulka-Klasse betragen die Gewichte:

10 kg für 1 Hund; 20 kg für 2 Hunde; 30 kg für 3 Hunde und 40 kg für 4 Hunde.

Das Gesamtgewicht soll sich um 3 kg pro eingespannte Hündin im Team reduzieren.

6.3.2 In den Gespannklassen gelten folgende Gewichtsvorgaben:

L 1 - 7 Kg für jeden eingespannten Hund,

L 2 - 6 Kg für jeden eingespannten Hund,

L O - 5 Kg für jeden eingespannten Hund.

Das Maximalgewicht wird auf 50 kg pro Schlitten begrenzt.

Es gilt die Gespanngrösse am Start der jeweiligen Etappe.

6.3.3 Die Rennleitung hat die Möglichkeit, das Gewicht für einzelne Läufe den jeweils

herrschenden Schneeverhältnissen anzupassen.

6.3.4 Das Gewicht setzt sich zusammen aus:

In der Pulka-Klasse: Komplette Pulka, Gestänge, Geschirr(e), Leinen, Notausrüstung,

und ggf. Zusatzgewicht.

In den Gespann-Klassen: Schlitten, Leinen, Notausrüstung und ggf. Zusatzgewicht.

6.3.5 Wird ein Biwak ausgeschrieben, gehört die benötigte Ausrüstung für das Biwak

ebenfalls zum Gewicht. Ausrüstungsteile, die das Höchstgewicht in den einzelnen

Kategorien übersteigen, können vom Veranstalter des Rennens ins Biwak transportiert

werden. Dabei ist die Ausrüstung auf das Notwendige zu begrenzen.

Kontrollen können durchgeführt werden.

6.3.6 Es ist Vorschrift, mindestens die Notausrüstung mitzuführen.

Die Notausrüstung entspricht dem Artikel 5.2.5 und wird durch folgende Teile ergänzt:

Wärmeschutz für den Musher, mindestens 0,5 Liter Wasser für jeden Hund, eine

Futterschüssel.

Der Artikel 5.2.6 findet ebenfalls Anwendung.

6.3.7 Die Startnummer ist vom Musher während des Rennens gut sichtbar am Körper zu

tragen. Zuwiderhandlungen können sanktioniert werden.

6.3.8 Die Artikel 5.3 bis 5.6 kommen ebenfalls zur Anwendung. In Erweiterung des Artikels

5.6 hat die Rennleitung die Kompetenz, Gespanne aus dem Rennen zu nehmen,

welche unverhältnismässig langsam sind. Unverhältnismässig langsam ist ein Gespann,

wenn es mehr als 150 % der Durchschnittszeit der ersten drei (3) Gespanne seiner

Klasse für eine Etappe benötigt.

6.3.9 Zusätzliche Regeln

Neben den oben genannten Sonderregeln gelten die allgemeinen Rennregeln der WSA.