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KAPITEL VII : Allgemeine Bestimmungen

Allgemeines

7.1 Allgemeine Massnahmen

7.1.1 Diese Regeln finden bei allen WSA-sanktionierten Rennen Anwendung, um die

Vereinheitlichung von Regeln und Rennverfahren zu erreichen und durchzuführen und,

um erhebliche Erleichterung bei höherwertigen Bedingungen mit gleichzeitig

einhergehender Verfahrensvereinfachung zu erzielen. Ausschliesslich von der WSA

genehmigte Optionen und Änderungen werden Anwendung finden.

7.1.2 Definitionen und Beschreibungen dieser Regeln werden auch bei anderen WSAReglementen

zur Anwendung kommen, wenn diese als geeignet angesehen werden.

7.1.3 Gleichermassen schliesst das in diesem Reglement und auch in anderen WSAReglementen

erwähnte Wort „Teilnehmer“ die Definition für Teilnehmer und/oder

dessen Hunde mit ein, unabhängig davon, ob es sich um einen männlichen oder

weiblichen Teilnehmer und unabhängig davon, ob es sich um Singular oder Plural

handelt.

7.1.4 Ein nationales Mitglied, im Sinne dieser Regeln, ist als jeglicher regulärer, nationaler

Mitgliedsverband zu verstehen. Dies gilt auch für jeglichen ausserordentlichen,

nationalen Mitgliedsverband.

7.1.5 Ein individuelles Mitglied im Sinne dieser Regeln ist jedes reguläre, ausserordentliche,

individuelle Mitglied der WSA.

 

7.2 Definitionen

7.2.1 Organisation Rennorganisation, die für die Veranstaltung des Rennens zuständig ist.

7.2.2 Technischer Organisator Die verantwortliche Person, die von der Rennorganisation

für die technischen Bestimmungen der Veranstaltung für zuständig erklärt wurde.

7.2.3 Veranstaltung Treffen von Teilnehmern mit dem Ziel am Wettkampf einer

Veranstaltung teilzunehmen.

7.2.4 Rennen Ein Wettkampf, unterteilt in verschiedene Teilnehmerklassen, der aus einem

oder mehreren Läufen bestehen kann.

7.2.5 Lauf Strecke eines Rennens an einem Tag.

7.2.6 Rennbereich Alle ausgewiesenen Parkflächen, Zuschauerbereiche, Stake-Out-Bereich,

Start- und Zielbereich, Amts- und Dienstbereiche und Trailbereich.

7.2.7 Haltebereich für Fahrzeuge Ein speziell ausgewiesener Bereich, Vorstart und/ oder

Zielbereich, wo die Fahrzeuge der Teilnehmer geparkt werden.

7.2.8 Stake-Out-Bereich Ein speziell definierter Bereich, wo die Hunde der Teilnehmer

untergebracht sind, wenn diese sich nicht gerade im Einsatz befinden.

7.2.9 Funktionär Eine Person, die vom Organisator oder von einem Offiziellen mit

bestimmten Aufgaben betraut wurde und die auch unter Einhaltung bestimmter

Vorgaben eigenständig zu handeln hat.

7.2.10 Startbereich Ein definierter Bereich des Trails von der Startlinie aus gesehen

(mindestens 30 m), in dem Hilfestellung erlaubt ist.

7.2.11 Zieleinlaufbereich Ein definierter Bereich des Trails, von der Ziellinie aus gesehen

(mindestens 800 m), in dem bestimmte Vortrittsrechte gelten.

7.2.12 Schlitten Schliesst auch die Pulka mit ein, und zwar bezogen auf alle Rennregeln,

wenn angebracht.

7.2.13 Wettbewerber Eine Person, die ein Hundegespann während des Rennens führt, kann

auch als Teilnehmer, Wettkämpfer, Fahrer oder Musher bezeichnet werden.

7.2.14 Handler Personen, die vom Organisator oder auch vom Teilnehmer selbst zu Helfern

ernannt werden, um Teams beim Starten, nach dem Zieleinlauf oder auch innerhalb

der Kontrollstationen (Checkpoints) auf der Strecke hilfreich zu unterstützen.

7.2.15 Definition des Hilfsverbs „SOLL“ Der Ausdruck „soll“ ist mit „zwingend

notwendig“ gleichzusetzen.

7.2.16 Definition des Hilfsverbs „SOLLTE“ Der Ausdruck „sollte“ besagt, dass es sich

zwar um eine grundsätzliche Notwendigkeit handelt, dass allerdings besondere

Umstände, unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall dieser Notwendigkeit

führen können.

7.2.17 Definition des Hilfsverbs „KÖNNTE“/„KANN“ Der Ausdruck „könnte“/„kann“ ist

unter bestimmten Voraussetzungen mit der Definition „möglich“ gleichzusetzen.

7.2.18 Notfall Alle Situationen, die tatsächlich Gefahr für Eigentum, Sicherheit/Gesundheit

von Hunden und Personen darstellen. Dies schliesst auch musherlose Teams und

freilaufende Hunde mit ein, sowie den körperlichen Zusammenbruch von Mensch und

Tier und auch jegliche Form von Unfällen, die das Aufsuchen eines Arztes/Tierarztes

notwendig machen.

 

7.3 Administration

7.3.1 Die Ernennung des technischen Organisators, gibt der Rennorganisation nicht das

Recht, jegliche Form von Verantwortung für gewisse Teilbereiche abzugeben.

7.3.2 Die Rennorganisation ist verantwortlich für die Ernennung einer adäquaten Anzahl von

Funktionären, um den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung garantieren zu können.

7.3.3 Die Funktionäre werden entsprechend ernannt und handeln gemäss WSA Reglement.

7.3.4 Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Funktionäre mit der Materie vertraut

sind, damit die Regeln in vollem Umfang angewandt und umgesetzt werden können.

7.3.5 Wenn die Rennorganisation kein nationales WSA-Mitglied des Landes ist, in dem das

Rennen ausgetragen wird, dann ist der Veranstalter gezwungen, ein Einverständnis

seitens Mitglieder-Verein zu erwirken.

 

7.4 Durchführung und Einhaltung der Regeln

7.4.1 Funktionäre, welche die Aufgabe haben, die Einhaltung der Regeln zu überwachen,

müssen offiziell ernannt werden und gemäss der WSA-Reglemente handeln.

7.4.2 Der Rennleiter (Haupt-Richter) und die Rennrichter sollten nach WSA-/ESDRA

Bestimmungen zertifiziert sein.

7.4.3 Der Rennleiter muss die höchste Autorität während der Rennveranstaltung innehaben.

Er ist der einzige Funktionär, der über Disqualifikation zu entscheiden hat. Der

Rennleiter selbst sollte nicht Teilnehmer des Rennens sein.

7.4.4 Ein Rennrichter hat volle Autorität bezogen auf die Einhaltung und Durchsetzung der

geltenden Rennregeln, mit Ausnahme von Disqualifikationen, allerdings entfällt diese

Autoritätsstellung für die Teilnehmerklasse, in der er möglicherweise selbst als

Teilnehmer fährt. Dies gilt auch für richterliche Beratungen von Vorkommnissen, die

sein persönliches Teilnehmerfeld betreffen könnten. Erwähnungen bzw. Bemerkungen,

die gem. WSA-Reglement den Rennleiter betreffen, sind auch für den Rennrichter

gültig, falls anwendbar bzw. geeignet.

7.4.5 Ein Rennrichter kann Teilbereiche seiner Autorität an entsprechende Funktionäre

weiterdelegieren, mit Ausnahme von Strafmassnahmen.

 

7.5 Berechtigung

7.5.1 Anmeldungen

7.5.1.1 Es sind alle Rennanmeldungen gemäss Rennausschreibung in Überschreibung mit dem

Kontext von Anhang 1 der Rennregeln gültig. Ausgenommen sind diejenigen,

Anmeldungen, die aus bestimmten Gründen von der Rennorganisation abgelehnt

werden. Die Teilnehmer müssen allerdings über den Grund der Ablehnung in Kenntnis

gesetzt werden.

7.5.1.2 Die Anmeldung für das jeweilige Rennen muss vor dem Start des Rennens

eingegangen sein bzw. vorliegen und zwar fristgemäss zu den von der

Rennorganisation festgesetzten Anmeldefristen.

 

7.5.2 Hunde

7.5.2.1 Hunde können und dürfen vor dem Start eines Rennens einer körperlichen

Untersuchung durch den Renntierarzt unterzogen werden, um festzustellen, ob einer

Teilnahme am Rennen stattgegeben werden kann.

7.5.2.2 Der Rennleiter kann sowohl dem Musher, dem Team oder auch einem einzelnen Hund

bei Nennung von triftigen Gründen die Starterlaubnis verweigern. Er muss die Gründe

für diese Untersagung oder Disqualifikation entsprechend darlegen.

 

7.5.3 Krankheiten

7.5.3.1 Es dürfen keine Hunde oder entsprechendes Equipment zu einem Rennen mitgebracht

werden, die aus einem Zwinger stammen, in dem Tollwut, Staupe, Hepatitis,

Leptospirose oder andere ähnliche Krankheiten vorherrschen.

7.5.3.2 Stellt der Renntierarzt bei einem auf dem Renngelände anwesenden Hund eine

ansteckende Erkrankung fest, so wird das Gespann vom Rennleiter disqualifiziert. Alle

zu diesem Gespann gehörenden Hunde müssen das Renngelände sofort Renngelände

verlassen.

7.5.3.3 Jeder auf dem Renngelände anwesende Hund muss eine gültige Impfung gegen

Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten nachweisen

können. Entsprechende Impfausweise müssen auf Anfrage vorgelegt werden können.

 

7.6 Start- und Zielregeln

7.6.1 Identifikation

Bei einem Rennen mit mehr als einem Lauf, sollten alle Hunde vor dem Start des

ersten Laufs markiert werden. Mikrochips sind obligatorisch; ist der Chip nicht mehr

lesbar, kann eine andere Identifikationsmethode erlaubt werden.

 

 

 

 

7.6.2 Start Intervalle

Folgende Startintervalle sind gültig:

7.6.2.1 Eine (1) oder zwei (2) Minuten in den limitierten Klassen, einschliesslich 8-Hundeklasse bzw. weniger, inklusive den Skijöring- und Pulka-Klassen. An Weltmeisterschaften/ Europameisterschaften, muss der Startintervall mindestens eine (1) Minute sein für die Kategorien Pulka, Skijöring, 2-Hunde und 4-Hunde-Klasse und mindestens zwei (2) Minuten für die Klassen 6-, 8- und UL.

7.6.2.2 Zwei (2) oder drei (3) Minuten für Gespanne ab 10 Hunde und mehr. Die Laufzeit aller

Teams wird ab der Original-Startzeit gerechnet, ausgenommen sind hier die

verspäteten Teams, deren Laufzeit ab aktueller Startzeit gerechnet wird, allerdings

werden diesen Teams zusätzliche 15 Strafminuten für verspätetes Starten

hinzugerechnet.

 

7.6.3 Startreihenfolge

7.6.3.1 Die Startpositionen für den ersten Lauf eines Rennens werden durch Auslosung

festgelegt, die vor dem Rennen stattfinden muss, wobei Uhrzeit und Ort der Auslosung

von der Rennorganisation festgelegt werden.

7.6.3.2 Die Reihenfolge der Auslosung soll nicht verändert werden, weder durch Addition noch

durch Substitution. Später eingegangene Anmeldungen, wenn von der

Rennorganisation noch akzeptiert, müssen in der Reihenfolge des Eingangs auf der

Startliste hinzugefügt werden.

7.6.3.3 Jeder am Rennen teilnehmenden Organisation ist es erlaubt einen (1) oder maximal

20% ihrer Starter anzumelden. Die Startpositionen der Musher aus nationalen Teams

werden für den ersten Lauf in den jeweiligen Klassen ausgelost. Alle anderen Musher

und Gäste des WSA werden anschliessend ausgelost. Dieses Verfahren gilt für alle

Klassen.

7.6.3.4 Bei Distanzrennen basiert die Reihenfolge der Auslosung auf dem Eingangsdatum der

Teilnehmergebühr mit kompletten Anmeldeformularen. Diese Reihenfolge darf nicht

geändert werden, weder durch Addition noch durch Substitution.

7.6.3.5 Anmeldungen, die das gleiche Eingangsdatum verzeichnen, werden in alphabetischer

Reihenfolge abgehandelt.

7.6.3.6 Bei Einzelstartrennen startet beim ersten Lauf der Musher, der durch das Los mit der

Nummer 1 gezogen wurde, als Erster, Nummer 2 als Zweiter usw.

7.6.3.7 Die Startreihenfolge der folgenden Läufe werden durch die Gesamtlaufzeit des/der

vorangegangenen Laufs/Läufe bestimmt. Das schnellste Gespann startet zuerst, dann

das zweitschnellste usw. Änderungen in der Reihenfolge sind nicht zulässig. Einzige

Ausnahme sind hier verspätete Teams am Start. (Ausnahmen für zu spät Startende

siehe 1.6.5. und 7.9.4)

7.6.3.8 Die Rennorganisation kann alternativ in umgekehrter Reihenfolge starten lassen. Das

langsamste Team aus dem/den ersten Lauf/Läufen startet zuerst und das schnellste

zum Schluss. Es ist nicht erlaubt, diese Regel an Weltmeisterschaften/

Europameisterschaften anzuwenden.

7.6.3.9 Es obliegt der Rennorganisation, die Startintervalle des letzten Renntages den

Zeitunterschieden der Gesamtzeiten aller Teilnehmer pro Kategorie anzupassen, so dass

die Reihenfolge, in der die Teilnehmer die Ziellinie überschreiten, deren Endplatzierung

widerspiegelt. Hierbei soll das maximale Intervall 2 Minuten nicht überschreiten und die

kürzeren Zeitabstände auf volle Sekunden gerundet werden. Es ist nicht erlaubt, diese

Regel an Weltmeisterschaften/ Europameisterschaften anzuwenden.

7.6.3.10 Bei Doppelstartrennen werden die Startpositionen des ersten Laufs nach der Auslosung

bestimmt. Losnummer 1 und Losnummer 2 starten zusammen. Dann folgen

Losnummer 3 und Losnummer 4 usw. Es ist nicht erlaubt, diese Regel an

Weltmeisterschaften/ Europameisterschaften anzuwenden.

7.6.3.11 Wenn die Gesamtlaufzeit zweier Teams absolut identisch ist, dann starten sie beim

nächsten Lauf in umgekehrter Reihenfolge wie beim vorangegangenen Lauf.

 

7.7 Wertung

Eine Kategorie wird bei WSA Meisterschaften nur dann separat gewertet, wenn

mindestens 5 Teams für den ersten Lauf in dieser Klasse am Start sind. Ausnahme: Wo

die Teilnahme von Junioren erlaubt ist, erfolgt die Wertung wie in den speziellen

Regeln vorgesehen.

In einzelnen Fällen und entsprechenden Umständen ist der Rennleiter berechtigt, eine

Kategorie auch bei weniger als fünf (5) Startenden werten zu lassen. Eine solche

Ausnahme erfordert die vorgängige Zustimmung der WSA-Exekutive.

 

7.8 Disqualifikation von zu langsamen Gespannen

Die Zeitdisqualifikation erfolgt, wenn ein Team über 150% bei Sprint und 200% bei Distanze der Laufzeit der drei (3) schnellsten Teams pro Lauf und Kategorie liegt. Dies gilt auch für Junioren. Bei Kategorienzusammenlegung wird jedes Team mit seiner eigenen ursprünglichen Klasse verglichen. An Weltmeisterschaften/ Europameisterschaften sind keine Ausnahmen erlaubt. 2) 3)

 

7.9 Endpositionen

7.9.1 Das Team mit der schnellsten Gesamtzeit innerhalb seiner Klasse wird zum Sieger

erklärt.

7.9.2 Teams mit der gleichen Gesamtzeit bekommen den höheren Rang zugeteilt (Die

nächste Endposition bleibt vakant).

7.9.3 In der Rangliste müssen alle Teilnehmer mit Rang und Gesamtzeit aufgeführt werden.

(Dies betrifft auch mit NZ/DS/VS markierte Teams)

7.9.3.1 Teilnehmer, die an einem Lauf aus anderen Gründen, ausser Disqualifikation, nicht

teilgenommen haben, sollten mit dem Vermerkt „Nicht am Start“ (NAS oder NS),

aufgelistet werden;

7.9.3.2 Teilnehmer, die einen Lauf aus anderen Gründen, ausser Disqualifikation, nicht beendet

haben, sollten mit dem Vermerk „Nicht am Ziel“ (NIZ oder NZ), aufgelistet werden;

7.9.3.3 Teilnehmer, die disqualifiziert wurden (separat von den oben genannten Gründen)

sollten mit dem Vermerk „Disqualifiziert“ (DIS oder DS), aufgelistet werden;

7.9.3.4 Teilnehmer, die zu spät gestartet sind und denen entsprechende Strafminuten

hinzugerechnet wurden, sollten mit dem Vermerk „Verspätet gestartet (VST oder VS),

aufgelistet werden.

 

7.10 Teamvorschriften

7.10.1 Bei internationalen Meisterschaften, soll normalerweise jeder Teilnehmer das Rennen

als Mitglied eines nationalen Teams antreten. Der entsprechende Teamleiter wird vom

jeweiligen nationalen Verband ernannt. Individuelle Starter, die keinem nationalen

Team angehören, vertreten sich selbst.

7.10.2 Es obliegt der Rennorganisation zu entscheiden, ob vorgenanntes Reglement auch bei

anderen Rennen Anwendung findet.

7.10.3 Der Teamleiter muss als Vermittler zwischen Rennorganisation und Teammitgliedern

agieren.

7.10.4 Ein Teamleiter muss sich sofort nach Ankunft bei der Rennorganisation melden und

diese über seine Anwesenheit in Kenntnis setzen und informieren, wo er während der

Rennveranstaltung grundsätzlich erreichbar ist.

7.10.5 Jegliche Information, die seitens der Rennorganisation an den Teamleiter

weitergegeben wird, muss so ausgelegt sein, als wenn diese direkt vom Empfänger

selbst aufgenommen worden wäre.

 

7.11 Der Trail

7.11.1 Trail Anforderungen

7.11.1.1 Der Trail muss für Hunde und Teilnehmer sicher sein. Bei Anlegen des Trails muss

besonderes Augenmerk auf die Auslegung der Kurven und auf die Bergabpassagen

gelegt werden. Der vollständige Trail muss auf das grösste und schnellste Gespann

ausgelegt werden.

7.11.1.2 Der Trail sollte sich nicht kreuzen. Ausserhalb sollte die Strecke so angelegt sein, dass

alle Teams den gleichen Trail, insgesamt oder auch nur teilweise befahren, müssen,

unabhängig von der Richtung. Wenn unvermeidbar, muss sich dies auf 1x

beschränken. Der Wendepunkt muss ausserhalb des Start-/Zielbereichs liegen.

7.11.1.3 Trails sollen möglichst grosszügig konzipiert werden, um Überholvorgänge

unkompliziert zu gestalten.

7.11.1.4 Es sollte ausreichend Platz zwischen den Strecken vorhanden sein, damit sich die

Teams nicht gegenseitig ablenken beziehungsweise behindern.

7.11.1.5 Trails sollten vom Parkplatzgelände her abgeschirmt sein.

7.11.1.6 Trails sollten keine vielbefahrene Strasse kreuzen. Wenn dies jedoch nicht anders

möglich ist, müssen im Vorfeld Genehmigungen für Strassensperren eingeholt werden,

die während des Wettkampfes aufrechterhalten werden. Zuverlässige Kontrollen

müssen gewährleistet sein.

7.11.1.7 Die Startzone muss mindestens 30 Meter lang sein und so gestaltet sein, dass ein

Team vollständig vom Trail entfernt werden kann.

7.11.1.8 Die Zielzone muss mindestens 800 Meter lang sein, für Überholmanöver breit genug

ausgelegt und soll keine scharfen Kurven aufweisen.

7.11.1.9 Die Start- und Ziellinie muss klar erkennbar sein.

7.11.1.10 Trails für die Pulkaklasse dürfen sich, sofern möglich, von Nome-Style-Trails

unterscheiden.

7.11.1.11 Pulka-Trails sollten mit besonderer Aufmerksamkeit angelegt werden, so dass der Trail

den technischen Skifahrerfähigkeiten der Teilnehmer gerecht wird.

 

7.11.2 Trail Länge

7.11.2.1 Sprint Rennen

7.11.2.1.1 Die Streckenlänge der einzelnen Läufe muss nicht immer identisch sein, aber die

kürzeste Streckenlänge sollte zuerst gefahren werden, es sei denn, dass

Streckenkürzungen aufgrund von Wetterbedingungen vorgenommen werden müssen.

An den nachfolgenden Tagen soll die Streckenlänge keinesfalls 150% der zuvor

gefahrenen Strecke überschreiten.

7.11.2.1.2 Streckenlängen pro Lauf:

Offene Klasse: mehr als 18 km

8-Hunde-Klasse: 16 – 19 km

6-Hunde-Klasse: 10 – 15 km

4-Hunde-Klasse: 7 – 10 km

2-Hunde-Klasse: 5 – 6 km

Pulka & Skijöring: Strecke der 6-Hunde-Klasse

7.11.2.1.3 Der Rennleiter muss dafür sorgen, dass die empfohlenen Traillängen eingehalten

werden. Wenn besondere Umstände es verlangen, dass die Länge des Trails reduziert

werden muss, dann darf diese Reduzierung niemals mehr als 25% in jeder Kategorie

betragen, um dieses Rennen als Meisterschaftsrennen bewerten zu können.

 

7.11.2.2 Distanzrennen

7.11.2.2.1 Die Streckenlängen sind in allen Klassen identisch.

7.11.2.2.2 Die Distanz sollte mindestens 40 km betragen.

7.11.2.2.3 Die Streckenlänge muss mit der Rennausschreibung bekannt gegeben werden. Die

Variation der tatsächlichen Traillänge darf +/- 10% nicht überschreiten.

7.11.2.2.4 Für den Fall, dass die Abweichung grösser als 10% ist, kann dieses Rennen nicht als

Meisterschaftsrennen gewertet werden.

 

7.12 Trailmarkierung

7.12.1 Allgemein

7.12.1.1 Der Trail muss mit einer ausreichenden Anzahl von deutlich sichtbaren Markierungen

versehen sein, die so platziert sind, dass die Richtungsänderungen für jeden

Teilnehmer klar erkennbar sind.

7.12.1.2 Die Markierungsschilder sollten rund, quadratisch oder dreieckig konzipiert sein und

einen Durchmesser oder eine jeweilige Seitenlänge von mindestens 33 cm haben.

(Siehe 7.18, 7.19, 7.20)

7.12.1.3 Nur eine Seite der Hinweisschilder soll farbig gestaltet sein, um die richtige Richtung

des Streckenverlaufes aufzuzeigen.

7.12.1.4 Die Hinweisschilder müssen ca. 1 Meter neben dem Trail aufgestellt sein und ca. 60 bis

120 cm über der Oberfläche des Trails herausragen.

7.12.1.5 Alle Markierungen müssen so gut wie möglich von weitem zu erkennen sein, allerdings

mindestens aus 50 m Entfernung.

7.12.1.6 Markierungen, die nur für bestimmte Kategorien gelten, müssen mit der speziellen Identifikation für diese Kategorien versehen sein („UL“, „8“, „6“, (=SM/SW/SJM/SJW)„4“, „2“, und „MD“ (Mitteldistanz)). Diese Nummern sind in Farbe, mittig des Markierungsschildes anzusetzen.

7.12.1.7 Informationen über bereits zurückgelegte Streckenlängen sind durch eine schwarze

Zahlenangabe, auf weissem Schild, direkt über einer blauen Markierung am gleichen

Pfosten anzuzeigen. Diese Information kann, muss aber nicht gegeben werden.

7.12.1.8 Information über noch zurückzulegende Streckenlängen sollen durch eine schwarze,

negative Zahlenangabe auf weissem Schild erfolgen, direkt unter der blauen

Markierung am gleichen Pfosten. Diese Information kann, muss aber nicht gegeben

werden.

7.12.1.9 Die Markierungen dürfen nicht so platziert werden oder so konzipiert sein, dass sie

eine Gefahr für Hunde und Teilnehmer darstellen.

 

7.12.2 Rote Markerungen, vorzugsweise rund (Richtungswechsel)

7.12.2.1 Rote Markierungen müssen für sämtliche Kreuzungen und Richtungsänderungen

verwendet werden. Die Markerungen müssen ca. 20 Meter vor dem in Frage

kommenden Kreuzungspunkt aufgestellt sein und zwar auf der Seite des Trails, in

deren Richtung das Team abbiegen muss.

7.12.2.2 Die gleiche Verfahrensweise gilt auch für alle unübersichtlichen Kurven

beziehungsweise Wendungen.

 

7.12.3 Blaue Markerungen, vorzugsweise quadratisch (geradeaus, korrekte Richtung)

7.12.3.1 Blaue Markierungen dürfen beidseitig des Trails aufgestellt werden.

7.12.3.2 Blaue Markierungen weisen auf die korrekte Richtung nach einer Kreuzung oder nach

einem Wendepunkt hin. Sie müssen ca. 20 m danach platziert sein und sollten beim

Heranfahren schon gut erkennbar sein.

7.12.3.3 Blaue Markierungen müssen verwendet werden:

7.12.3.3.1 bei allen Kreuzungen und Abbiegungen, wenn der Trail weiter geradeaus verläuft.

Das Markierungsschild muss ca. 20 Meter vorher aufgestellt sein.

7.12.3.3.2 jenseits von Wendungen, die nur für bestimmte Klassen gelten. Diese blauen

Hinweisschilder müssen die gleiche Klas senidentifikat ion haben, wie die roten

Hinweisschilder.

7.12.3.4 Blaue Hinweisschilder sollten:jenseits sämtlicher Kreuzungen, Überschreitungen, Abbiegungen und unübersichtlicher Kurven stehen, die mit einer roten Markierung ausgewiesen sind.

 

7.12.4 Gelbe Hinweisschilder, vorzugsweise dreieckig (Vorsicht)

7.12.4.1 Gelbe Hinweisschilder können beidseitig des Trails stehen. Sie weisen auf bestimmte

Stellen des Trails hin, wo langsamer gefahren werden sollte, wo vorsichtiges Fahren

empfehlenswert ist, z.B. abschüssige Bergabpassage, scharfe Kurven, Vereisungen

usw. Gelbe Markierungen werden ca. 20 Meter vor der Gefahrenstelle aufgestellt.

7.12.4.2 Wenn die Gefahrenstelle sich auf einen längeren Streckenpart erstreckt, müssen zwei

gelbe Hinweisschilder am gleichen Pfosten fixiert werden. Dieser Hinweis muss vor

Beginn der Gefahrenzone aufgestellt werden. Das Ende dieses gefährlichen

Streckenabschnitts wird mit einem gelben Hinweisschild mit einem diagonalen roten

oder schwarzen Kreuz aufgehoben.

7.12.4.3 Alle aufgestellten, gelben Markierungsschilder müssen während der Mushermeetings

entsprechend erklärt werden und anhand der Streckenkarte aufgezeigt werden.

7.12.4.4 Drei gelbe Markierungen an einer Stange zeigen eine gefährliche Strecke mit

Überholverbot.

7.12.4.5 Ende des Überholverbotes und der gefährlichen Strecke wird mit je einer gelben,

gekreuzten gelben Markierung beidseitig der Strecke angezeigt.

 

7.13 Checkpoint Markierungen

Die Checkpoints werden mit rechteckigen weissen Schildern und schwarzen

Buchstaben ausgewiesen.

 

7.14 Andere Markierungen

7.14.1 Das Ende des Startbereichs wird mit beidseitigen Markierungen angezeigt. Es werden

Markierungen mit weissem Kreuz verwendet.

7.14.2 Im Zieleinlauf soll ebenfalls eine Markierung vorhanden sein und zwar ein

Hinweisschild, das die Distanz zur Ziellinie aufzeigt z.B. 800 m.

7.14.3 Teilabschnitte des Trails, wo der korrekte Trailverlauf nicht klar erkennbar ist, können

mit zusätzlichen Hinweisschildern versehen werden. Solche zusätzlichen Markierungen

dürfen niemals als Ersatz für normale Markerungen gemäss den vorgenannten Regeln

verwendet werden.

 

7.15 Trailabsperrungen

7.15.1 Bei Kreuzungen, die sehr schwierig sind, wo selbst sehr gute Teams Probleme haben

könnten, sollte zusätzlich zu den vorhandenen Markierungshinweisen entsprechend

abgesperrt werden.

7.15.2 Eine Trailabsperrung muss für die Hunde als körperliches Hindernis erkennbar sein,

wobei diese Art der Absperrung keine Gefahr für Hunde, Teilnehmer und Ausrüstung

darstellen darf.

7.15.3 Bei Kreuzungen, wo verschiedene Kategorien, verschiedenen Richtungen zu folgen

haben, müssen Streckenposten nach Durchlauf jeder Kategorie die notwendigen

Änderungen für andere Absperrungsmassnahmen durchführen und falls erforderlich,

unterstützende Hilfe bei den Richtungsangaben für die einzelnen Teams leisten.

7.15.4 Durch Gegenwart eines Streckenpostens oder durch die vorhandene Trailabsperrung

erübrigen sich keinesfalls alle anderen, notwendigen Markierungen.