Bitte fordern sie Ihren Zugang bei RACE DATA an.

Login

 

§ 14 Der Exekutiv-Ausschuß/erweiterte Vorstand

 

  1. Der gesetzliche Vorstand (Board) (§ 26 Abs. 1 BGB) besteht aus:

- dem Ersten Vorsitzenden – Chairman

- dem Zweiten Vorsitzenden- Vizechairman

- dem Direktor Sport – Director sport

- dem Schriftführer – Secretary

- dem Schatzmeister – Treasurer

 

2. Der gesetzliche Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB). Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Wahl des gesetzlichen Vorstandes erfolgt in geheimer Abstimmung. Die erweiterten Positionen werden offen gewählt (Wahl per Handzeichen). Auf Antrag ist auch eine geheime Wahl zulässig. Auf Antrag können die Stimmzettel vernichtet werden.

3. Im Innenverhältnis dürfen hierbei der Zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des Ersten Vorsitzenden, der Direktor Sport nur bei Verhinderung des Zweiten Vorsitzenden, der Schriftführer nur bei Verhinderung des Direktor Sport, der Schatzmeister nur bei Verhinderung aller übrigen Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes handeln.

Alle Positionen können in Verbindung mit irgendeiner anderen Position im Vorstand wahrgenommen werden.

  1. Ein Mitglied des erweiterten Vorstandes kann seine Position im Ausschuss behalten, selbst wenn er nicht Delegierter der nationalen Organisation ist. Für den Fall dass die nationale Organisation aus der WSA ausgeschlossen wird müssen auch die betreffenden Mitglieder des erweiterten Vorstandes innerhalb einer Woche nach Ausschluss ihrer Organisation aus der WSA zurücktreten.
  2. Der Exekutiv-Ausschuss/Board ist berechtigt rechtmäßige Beschlüsse zu fassen, solange mindestens 3 Mitglieder des Ausschusses anwesend sind. Diese Beschlüsse müssen einstimmig sein.
  3. Scheidet ein Mitglied des erweiterten Vorstandes aus und gibt seine Funktion während des Mandats auf, so kann der erweiterte Vorstand bis zur nächsten GA einen Nachfolger wählen. Die Wahl muss bei der nächsten GA bestätigt werden und ist auf das Mandat des zurückgetretenen Mitgliedes beschränkt.
  4. Der Vorsitzende verwaltet, steuert und regelt den Geschäftsbetrieb.
  5. Der Vorsitzende beruft den erweiterten Vorstand einmal im Jahr ein. Eine solche Versammlung sollte im Zusammenhang mit Aktivitäten oder Veranstaltungen abgehalten werden. Alle bei einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse sind der Hauptversammlung/GA zur Genehmigung zu unterbreiten.
  6. Von den Sitzungen und Entscheidungen der Verbandsorgane werden Protokolle angefertigt. Die Protokolle sind durch den Vorsitzenden zu unterzeichnen und bei der Geschäftsstelle zu archivieren.
  7. Das Board kann mögliche neue Mitglieder zu jeder Veranstaltung einladen. Von einem solchen Mitglied können jedoch keine internationalen Titel erworben werden. Trotzdem können solche potentiellen neuen Mitglieder eine Veranstaltung gewinnen. Ausgenommen hiervon sind die assoziierten Einzelmitglieder. Solche Einzelmitglieder können eine Veranstaltung gewinnen und den betreffenden Titel erlangen.
  8. Die Mitglieder des Boards haben das Recht auf Zutritt und Teilnahme an allen Zusammenkünften oder Versammlungen von Mitgliedsföderationen oder –organisationen.