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§ 15 Entscheidungen durch den Exekutivausschuss/Board

Erweiterte Vorstandschaft

 

  1. Das Board ist die oberste Körperschaft des Verbandes. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, solange diese in seinen Zuständigkeitsbereich und nicht in den der Hauptversammlung/GA fallen. Das Board bzw. auch andere autorisierte WSA-Gremien sollen/können ihre Entscheidungen auch unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel (vorzugsweise e-mail-Verkehr) treffen. Die Protokolle der Entscheidungsfindung (e-mails) sind bei den jeweiligen Verantwortlichen (interner Geschäftsverteiler) zu verwahren.
  2. Das Board vertritt den Verband gegenüber anderen Behörden und in der Öffentlichkeit.
  3. Das Board kann über eine vorläufige assoziierte Mitgliedschaft, wie auch über andere Angelegenheiten entscheiden, bis eine endgültige Entscheidung durch die Hauptversammlung/GA getroffen worden ist.
  4. Die erweiterte Vorstandschaft überwacht alle WSA Veranstaltungen. Eine WSA Rennordnung wird publiziert und ist auch auf der WSA-Website zu veröffentlichen.
  5. Die Entscheidungen des Boards und des erweiterten Vorstandes erfolgen nach dem einfachen Mehrheitsprinzip mit Ausnahme der Ausschluss-Regularien im Sinne des § 9 dieser Satzung.