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§ 2 Zweck/Zielsetzung

 

  1. Die Zielsetzung des Verbandes ist die Praktizierung und Förderung des Schlittenhund-Rennsports mit Schlittenhund-Rassen, die von der F.C.I. zugelassen sind:

- Siberian Husky

- Alaskan Malamute

- Grönlandhund

- Samoyede

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung und Organisation/Veranstaltung von internationalen Schlittenhunde-Wettkämpfen nach Maßgabe des Absatzes 1 und mit den Mitteln und Aufgaben des § 3 verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Verstandsmitglieder können für ihre Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung von bis zu 50 Euro im Jahr erhalten. Für alle anderen Auslagen gilt die gültige interne WSA Kostenordnung.

3. Ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Verbandes.

  1. Der Verband kann Mitglied anderer Föderationen oder Organisationen werden um seine Zielsetzungen zu verwirklichen.

 

§ 3 Aufgaben

 

Die Aufgaben des Verbandes sind:

 

1.Die Organisation und Umsetzung von Welt- und Europameisterschaften oder anderen internationalen Wettkämpfen in Zusammenarbeit mit einem nationalen WSA-Verband oder einer anderen internationalen Organisation. Ein solcher Ort oder ein solches Land sollte jedes Jahr innerhalb der Föderation wechseln.

 

  1. Die Harmonisierung und Koordinierung der Zeitpläne für internationale Schlittenhunderennen wie auch Wettkämpfe, Meisterschaften, Pokalveranstaltungen oder andere internationale Herausforderungen in Zusammenarbeit mit und innerhalb der Mitglieder
  2. Die Harmonisierung der Rennvorschriften in allen Mitgliedsländern und die Kontrolle ihrer Anwendung, verbunden mit der Beachtung dieser Vorschriften durch die Mitglieder und deren Schlittenhundesportler.
  3. Die Unterstützung der Mitglieder in ihren Bemühungen den Schlittenhunderennsport in ihren Ländern zu fördern
  4. Die Beachtung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Rechte der Tiere und zum Schutz der Tiere vor Misshandlungen soweit sich diese Gesetze und Verordnungen auf die Zielsetzungen dieses Verbandes beziehen.
  5. Repräsentation und Förderung des Schlittenhunderennsports , zusammen mit den Mitgliedern, gegenüber nationalen und internationalen Behörden und insbesondere dem I.O.C
  6. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen ihnen.
  7. Die Gewährleistung einer guten Kommunikation und Information der WSA und deren Mitgliedern durch das Betreiben einer Website/Homepage.