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§ 4 Grundlegende Prinzipien

Die WSA und seine Mitglieder sind gehalten folgende grundlegenden Prinzipien anzuwenden:

  1. Schlittenhunderennen nach den Statuten der WSA dürfen nur mit reinrassigen Schlittenhunden im Einklang mit den F.C.I. –Vorschriften durchgeführt werden.
  2. Die fundamentalen Prinzipien des Amateursports und Fairplay müssen jederzeit beachtet und eingehalten werden.
  3. Die WSA und seine Mitglieder versichern die Regeln der internationalen Gesellschaften für die Verhinderung der Misshandlung von Tieren zu beachten
  4. Aus sportidentischen Registriergründen werden folgende Klassen und Kategorien festgelegt:

Kategorie 1 = Siberian Husky

Kategorie 2 = Alaskan Malamute, Grönlandhund, Samoyede

Klassen = UL, 8,6,4,2, SM, SW, SJM, SJW, MD (Mitteldistanz) D (Distanz)

  1. Eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Zuchtverbänden in den verschiedenen Ländern wie auch der F.C.I.

 

§ 5 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.04 und endet am 31.03. des nächsten Jahres.

 

§ 6 Organe des Verbandes

 

Organe des Verbandes sind:

 

  1. Die Mitgliederversammlung (General assembly/GA)
  2. Der Vorstand

 

 

Das oberste Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung/GA. Der Verband wird durch einen Exekutiv-Ausschuss (the Board) geführt und verwaltet, der sich wie folgt zusammensetzt:

- 1. Vorsitzender (Chairman)

- 2. Vorsitzender (Vizechairman)

- Sportdirektor (Director sport)

- Geschäftsstelle (Secretary)

- Schatzmeister (Treasurer)

 

Diese werden von der Hauptversammlung für einen Zeitraum von 3 Jahren gewählt.

Jedes Mitglied des Boards hat innerhalb dieses Gremiums bzw. bei den Entscheidungen der Hauptversammlung/GA eine Stimme. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass ein Mitglied des Boards gleichzeitig auch Delegierter seines nationalen Verbandes sein sollte. Die größtmögliche Anzahl der Stimmen, die entweder ein Mitglied des Boards oder ein Delegierter auf sich vereinen kann, beträgt zwei (2). Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des 1. Vorstandes ausschlaggebend. Stimmenübertragungen über einen nationalen Verband hinaus sind nicht zulässig. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes,

die Technischen Direktoren (Direktor Sprint/Direktor Distanz/Direktor Skijöring-Pulka/Direktor off snow Director Public Relations/Webmaster) und der Verbandstierarzt/Antidopingbeauftragter werden ebenfalls für die Dauer von 3 Jahren offen gewählt und besitzen ebenfalls Stimmrecht. Die Mitglieder des Erweiterten Vorstandes haben jeweils nur 1 Stimme auch wenn sie mehrere Funktionen ausüben. Mehr als 2 Funktionen gleichzeitig sind nicht zulässig.

 

Das Rennleiterkommittee, bestehend aus dem Direktor Sport und 2 zu wählenden WSA Rennrichtern, ist die höchste rechtliche Instanz in allen den Sport betreffenden Bereichen bei WSA Veranstaltungen. Dieses betrifft Teilnehmer, Rennleiter und/oder Rennrichter sowie deren Entscheidungen. Die Mitglieder des Rennleiterkomitees sollen aus 3 verschiedenen Nationen sein. Sollte eines der Kommitteemitglieder direkt betroffen sein wird der Chairman oder Vizechairman der WSA diese Position für diesen Einzelfall bekleiden. Die Mitglieder des Rennleiterkommittees werden für die Zeit von 3 Jahren offen gewählt.

 

Die Kassenprüfer werden für die Dauer von 2 Jahren offen gewählt. Die Kassenführung des Verbandes ist nach Abschluss des Geschäftsjahres durch die Kassenprüfer zu prüfen. Die Prüfung erfasst auch die Einhaltung eventuell bestehender Bilanzierungspflichten nach dem Steuerrecht.