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Die Entscheidung über den Ausschluss/Sperre wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Ratifizierung vorgelegt. Diese Ausschlussverfahren kann durch einen Beschluss des Boards oder im Anschluss an eine berechtigte Forderung eines Mitgliedes des Verbandes eingeleitet werden. Der Ausschluss erfordert eine zweidrittel Mehrheit des Boards zugunsten des Ausschlusses. Das Mitglied, das von einer solchen Entscheidung betroffen wird kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses beim Board Widerspruch einlegen. Nach dem Widerspruch hat das Board:

- die Abschlussentscheidung der nächsten Hauptversammlung zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen. In diesem Fall besitzt das Mitglied, das ausgeschlossen werden soll alle Rechte und Pflichten, wie sie in dieser Satzung verankert sind.

- das betreffende Mitglied bis zur nächsten Hauptversammlung zu suspendieren. Die GA stimmt dann über den Ausschuss des Mitgliedes ab, wobei das Mehrheitsvotum entscheidet.

- Während der Suspension/vorläufigen Sperre ist das betreffende Mitglied nicht berechtigt sich an irgendeiner WSA-Veranstaltung zu beteiligen oder bei irgendeinem WSA-Beschluss abzustimmen. Ausgenommen hiervon ist während der Hauptversammlung das Votum über seinen eigenen Auschluss bzw. Sperre.

- Jedes Mitglied der WSA-Organe, die der Föderation des suspendierten Mitglieds angehört wird zudem aus der Position innerhalb der WSA-Organe suspendiert.

 

  1. Der Mitgliedsstatus wird durch das Board in folgenden Fällen aufgehoben:

 

  1. Wenn die Föderation oder Organisation aufgehoben oder aufgelöst ist.
  2. Wenn einer Föderation oder Organisation durch die öffentlichen Behörden die Geschäfts- oder Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

 

Der Verlust des Mitgliedschaftsstatus befreit nicht von der Erfüllung der Erfordernissen und Verpflichtungen, die zu dem betreffenden Zeitpunkt gegenüber dem Verband noch nicht geleistet worden sind. Die Rechtsnachfolger haben alle Erfordernisse und Verpflichtungen, die gegenüber der WSA noch nicht erfüllt worden sind, wahrzunehmen.