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§ 10 Mitgliedschafts- und Subskiptionsgebühren

 

  1. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Mitgliedsformalitäten erfüllt werden haben die Mitglieder die von der Hauptversammlung festgelegten Mitgliedschaftsbeiträge zu entrichten. Der Beitrag für den Erwerb der Mitgliedschaft wird wie folgt festgelegte:

 

  1. Mitgliedsföderationen oder –verbände zahlen für jedes Mitglied der Föderation einen (1) Euro; mindestens aber siebzig (70) Euro für bis zu 100 Mitgliedern.
  2. Einzelmitglieder und assoziierte Mitglieder zahlen einen Beitrag von 50.- (fünfzig) Euro.
  3. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
  4. Sollte ein Musher bei einer WSA-Veranstaltung starten, der nicht durch den nationalen WSA-Verband nominiert wurde so hat er ein erhöhtes Startgeld zu zahlen. Dieser Differenzbetrag geht an die WSA. Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu vereinbaren.

 

2. Die Mitglieder haben für jedes Jahr ihrer Mitgliedschaft im Verband

Mitgliedschaftsbeiträge zu entrichten, deren Höhe von der GA

festgelegt wird.

 

3. Die Mitglieder haften für die Entrichtung möglicher

Mitgliedschaftssteuern und –beträge.

 

4. Solche Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht zeitgerecht

nachkommen, verlieren automatisch ihre Stimmrechte.

 

§ 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

  1. Alle Mitgliedsorganisationen haben die gleichen Rechte und Pflichten.
  2. Die Mitglieder können entsprechend den Vereinbarungen und Bestimmungen, die Einrichtungen verwenden, die dem Verband gehören und sich an allen Veranstaltungen beteiligen.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich folgende Regeln zu beachten:

- Es dürfen Schlittenhunde-Rennen nur mit reinrassigen Schlittenhunden durchgeführt werden für die entsprechende Dokumente/Ahnentafeln der F.C.I oder eines von der F.C.I anerkannten Zuchtverbandes vorliegen.

- Sie können an den WSA-Veranstaltungen zu den Bestimmungen und –Bedingungen teilnehmen, die für eine solche Veranstaltung festgelegt wurden.

- Sie haben die Hunde auf seriöse Art und Weise zu züchten und zu trainieren und somit im Einklang mit den Regularien der internationalen Tierschutzverbände zu handeln.

- Sie haben sich während der Veranstaltungen freundschaftlich zu verhalten und nach dem Kriterium des Fairplay aufzutreten.

- Sie haben die Zielsetzungen des Verbandes im allgemeinen Interesse zu fördern.

- Sie haben ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verband zu erfüllen und die tatsächliche Zahl der einzelnen Mitglieder innerhalb der Organisation gegenüber dem Verband zu aktualisieren

- Sie haben schriftlich und unverzüglich allen Einzelmitgliedern alle WSA-Informationen zukommen zu lassen, die mit den Interessen des Mitgliedstatus in Zusammenhang stehen. Dies ist auch auf der offiziellen WSA-Website zu veröffentlichen.